Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

03.02.2011

Dresdner Verkehrsbetriebe AG: Antrag im Statusverfahren

Landgericht Leipzig

Antrag vom 29.10.2010

In Sachen

Dresdner Verkehrsbetriebe AG, vertreten durch die Vorstände Hans-Jürgen Credé und Reiner Zieschank, Trachenberger Straße 40, 01129 Dresden

-Antragsgegner und Antragsteller zu 2) -

gegen

Betriebsrat der Dresdner Verkehrsbetriebe AG, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden Tobias Baum, Dresdner Verkehrsbetriebe AG, Trachenberger Straße 40, 01129 Dresden

-Antragssteller zu 1) -

wegen Statusverfahren nach § 98 AktG

Antrag des Antragsgegners und Antragstellers zu 2) :

Der Aufsichtsrat der Dresdner Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft mit Sitz in Dresden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 8213 (nachfolgend die „Gesellschaft“ oder „DVB“) ist gemäß § 96 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 DrittelbG, §101 Abs. 1 AktG zu 2/3 aus Aufsichtsratsmitgliedern des Aktionärs und zu 1/3 aus Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammenzusetzen.

Landgericht