Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

27.12.2010

Ehlebracht AG: Statusantrag zurückgewiesen

Landgericht Dortmund Beschluss

10 O 49/09 AktE

In dem Statusverfahren gemäß § 98 AktG an dem beteiligt sind:

1.

der Aktionär persönliche Daten entfernt Antragsteller,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Sabine Uhlenbrock, Dorstener Str. 31 a, 46569 Hünxe,

2.

das Mitglied des Aufsichtsrates persönliche Daten entfernt, Antragsteller,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Meilicke, Hoffmann und Partner, Poppelsdorfer Allee 114, 53115 Bonn,

gegen

die Ehlebracht AG, Werkstr. 7, 32130 Enger, vertr. d. d. Vorstand, die Herren Namen entfernt, dienstansässig ebenda, Antragsgegnerin,

Verfahrensbevollmächtigte: LTS Rechtsanwälte, Bunsenstr. 3, 32052 Herford,

hat die IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund, durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Tewes als Vorsitzenden und die Handelsrichter Voßschulte und Osthoff als beisitzende Richter auf die mündliche Verhandlung vom 25. Februar 2010

beschlossen:

Die Anträge werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller je zur Hälfte.

Tewes

Voßschulte

Osthoff