Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

03.12.2010

Deutsche Effekten und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG: Aufsichtsrat ist nach dem DrittelBG zusammenzusetzen

Landgericht Gera

Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates

2 HK O 85/10

In dem aktienrechtlichen Statusverfahren Name entfernt, geschäftsansässig Mühlenstr. 20-22, 49661 Cloppenburg - Antragsteller -, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Quatmann, Hauke & Partner, Mühlenstr. 20-22, 49661 Cloppenburg, gegen Deutsche Effekten und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG, vertreten durch die Vorstandsmitglieder, Namen entfernt, Leutragraben 1, 07743 Jena - Antragsgegnerin -, hat das Landgericht Gera, 2. Kammer für Handelssachen, durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Redeker, Handelsrichterin Biele und Handelsrichter Kühn am 18.11.2010 beschlossen:

1.

Der Aufsichtsrat der Antragsgegnerin setzt sich nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG zusammen.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

3.

Der Gegenstandswert beträgt € 50.000,00.

Gera, den 18.11.2010

Redeker, Vorsitzender Richter am Landgericht