Landgericht Hamburg
415 O 42/10 (Statusverfahren Karlsruher-Sanatorium-Aktiengesellschaft)
Beschluss vom 13.09.2010
In der Sache
der 53 Arbeitnehmer der Klinik Bad Herrenalb GmbH, Bad Herrenalb, der Fachklinik für psychische Erkrankungen Ortenau GmbH, Zell am Harmersbach, der Reha-Klinik Sigmund Weil GmbH, Bad Schönborn, und der Gotthard-Schettler-Klinik GmbH, Bad Schönborn, vertreten durch den Betriebsrat der Klinik Bad Herrenalb GmbH, dieser vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden
Name entfernt,
weitere Beteiligte / Antragsgegnerin: Karlsruher-Sanatorium-Aktiengesellschaft, Alsterkrugchaussee 283, 22297 Hamburg, vertreten durch den Vorstand
Name entfernt, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Ebner Stolz Mönning Bachem, Admiralitätsstraße 10, 20459 Hamburg
beschließt das Landgericht Hamburg, Kammer 15 für Handelssachen, durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Bernet als Vorsitzenden und die Handelsrichter Rosenbauer und Satz:
1.
Auf Antrag der Antragsgegnerin wird festgestellt, dass ihr Aufsichtsrat ausschließlich durch Mitglieder der Anteilseigner zu besetzen ist.
2.
Der Antrag der Antragsteller wird abgewiesen.
3.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
4.
Der Geschäftswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.
(ohne Gründe gemäß §
99 Abs. 4 S. 2 AktG)