Landgericht Krefeld
In dem Verfahren
der Komba Gewerkschaft NRW, vertreten durch den Landesvorsitzenden
Name entfernt und den stellvertretenden Landesvorsitzenden
Name entfernt, Norbertstr. 3, 50670 Köln, Antragstellerin,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Bietmann und Partner, Martinstraße 22-24, 50667 Köln,
g e g e n
die Stadtwerke Krefeld AG, vertreten durch die Vorstandsmitglieder
Name entfernt und
Name entfernt, St. Töniser Straße 24, 47804 Krefeld, Antragsgegnerin,
In dem Verfahren gemäß §
98 AktG auf gerichtliche Entscheidung über die Bildung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Krefeld AG, St. Töniser Straße 124, 47804 Krefeld hat die Komba Gewerkschaft NRW mit Schriftsatz vom 20.07.2010 beantragt festzustellen, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes 1976 zu bilden ist.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen
11 O 84/10 geführt.
Die gemäß §
99 Abs. 2 AktG Anhörungsberechtigten erhalten Gelegenheit, binnen 3 Wochen zu dem Antrag Stellung zu nehmen.