Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

10.09.2010

Stadtwerke Krefeld AG: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

Landgericht Krefeld

In dem Verfahren

der Komba Gewerkschaft NRW, vertreten durch den Landesvorsitzenden Name entfernt und den stellvertretenden Landesvorsitzenden Name entfernt, Norbertstr. 3, 50670 Köln, Antragstellerin,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Bietmann und Partner, Martinstraße 22-24, 50667 Köln,

g e g e n

die Stadtwerke Krefeld AG, vertreten durch die Vorstandsmitglieder Name entfernt und Name entfernt, St. Töniser Straße 24, 47804 Krefeld, Antragsgegnerin,

In dem Verfahren gemäß § 98 AktG auf gerichtliche Entscheidung über die Bildung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Krefeld AG, St. Töniser Straße 124, 47804 Krefeld hat die Komba Gewerkschaft NRW mit Schriftsatz vom 20.07.2010 beantragt festzustellen, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes 1976 zu bilden ist.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 11 O 84/10 geführt.

Die gemäß § 99 Abs. 2 AktG Anhörungsberechtigten erhalten Gelegenheit, binnen 3 Wochen zu dem Antrag Stellung zu nehmen.