Landgericht Hamburg
415 O 42/10
„53 Arbeitnehmer der Klinik Bad Herrenalb GmbH, Bad Herrenalb, der Fachklinik für psychische Erkrankungen Ortenau GmbH, Zell am Harmersbach, der Reha-Klinik Sigmund Weil GmbH, Bad Schönborn, und der Gotthard-Schettler-Klinik GmbH, Bad Schönborn, vertreten durch den Betriebsrat der Klinik Bad Herrenalb GmbH, dieser vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden
Name entfernt, haben am 21.04.2010 bei dem Landgericht Hamburg, Kammer 15 für Handelssachen (Geschäftsnummer 415 O 42/10) einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß §
98 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der gemeinsamen Muttergesellschaft, der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg B 65626 eingetragenen Karlsruher-Sanatorium-Aktiengesellschaft, Alsterkrugchaussee 283, 22297 Hamburg, (sogenanntes Statusverfahren) eingereicht. Sie sind der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft sich weiterhin nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes zusammensetze.
Der Antrag vom 19.04.2010, eingegangen am 21.04.2010, wird nachstehend in seinem Wortlaut im Elektronischen Bundesanzeiger, dem satzungsmäßigen Gesellschaftsblatt, bekannt gemacht. Alle Beteiligten, vor allem der Vorstand, jedes Aufsichtsratsmitglied, der eventuelle Gesamtbetriebsrat oder Betriebsrat der Gesellschaft und der Tochtergesellschaften – neben den genannten noch die Psychosomatische Fachklinik Gengenbach GmbH, Gengenbach, und die Psychosomatische Fachklinik Schömberg GmbH, Schömberg, Sprecherausschüsse, die Spitzenorganisation der zuständigen Gewerkschaften und diese selbst, werden aufgefordert, zu dem Antrag binnen eines Monats ab dieser Veröffentlichung durch einen beim Gericht einzureichenden Schriftsatz oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Stellung zu nehmen.
Nach Ablauf dieser Frist wird das Gericht über den Antrag durch Beschluss entscheiden. Sollte zuvor eine mündliche Verhandlung anberaumt werden, wird das Gericht außer den Antragstellern und dem Vorstand nur diejenigen Beteiligten laden, die eine Stellungnahme abgegeben haben.
Der auf einem Briefbogen des Betriebsrates der Klinik Bad Herrenalb GmbH gestellte Antrag vom 19.04.2010 hat folgenden Wortlaut:
„Betr.: Aufsichtsratsänderung der Kasanag
Ausführungen wegen möglichem Urheberrechtsschutz entfernt