Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Heidelberg
WKN 550820
ISIN DE0005508204
Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gemäß §
246 Abs. 4 Satz 1, §
249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß §
246 Abs. 4 Satz 1, §
249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein weiterer Aktionär gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. August 2017 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien im Wege des vereinfachten Verfahrens und nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung zum Zwecke der Einstellung in die Kapitalrücklage nach §§
222ff. AktG durch Zusammenlegung der Aktien nebst entsprechender Satzungsänderung) Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erhoben hat.
Die Klage ist vor dem Landgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen
24 O 70/17 rechtshängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt. Das Landgericht hat die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens angeordnet.
Heidelberg, im November 2017
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger