Landgericht Flensburg
Verfügung
6 O 60/09in dem Verfahren Betriebsrat der Unternehmensgruppe Beate Uhse AG ./. Beate Uhse AG
Folgende Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen:
Bekanntmachung entsprechend §
99 Absatz 4 Satz 2 AktG
Der Betriebsrat der Unternehmensgruppe Beate Uhse AG hat mit Antrag vom 14.04.2009 das Landgericht Flensburg - Kammer für Handelssachen - angerufen und Feststellung begehrt, dass der bei der Beate Uhse AG zu bildende Aufsichtsrat nach dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vom 18.05.2004 zu bilden sei.
Diesen Antrag hat der Betriebsrat mit Schriftsatz vom 21.12.2009 zurückgenommen.
Flensburg, 10.02.2010
Das Landgericht, Kammer für Handelssachen
Der Vorsitzende Sauerberg