Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
Anzeige:
Diese Entscheidung

16.02.2010

Beate Uhse AG: Statusantrag zurückgenommen

Landgericht Flensburg

Verfügung

6 O 60/09

in dem Verfahren Betriebsrat der Unternehmensgruppe Beate Uhse AG ./. Beate Uhse AG

Folgende Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen:

Bekanntmachung entsprechend § 99 Absatz 4 Satz 2 AktG

Der Betriebsrat der Unternehmensgruppe Beate Uhse AG hat mit Antrag vom 14.04.2009 das Landgericht Flensburg - Kammer für Handelssachen - angerufen und Feststellung begehrt, dass der bei der Beate Uhse AG zu bildende Aufsichtsrat nach dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vom 18.05.2004 zu bilden sei.

Diesen Antrag hat der Betriebsrat mit Schriftsatz vom 21.12.2009 zurückgenommen.

Flensburg, 10.02.2010

Das Landgericht, Kammer für Handelssachen

Der Vorsitzende Sauerberg