Landgericht Nürnberg-Fürth
Der Aufsichtsrat der GfK SE ist nach Maßgabe von § 17.1 der SE-Beteiligungsvereinbarung für die GfK SE in der Fassung des § 1 der Änderung von § 17 der SE Beteiligungsvereinbarung vom 17.12.2008 vom 08.04.2009 zusammenzusetzen.
Dieser Antrag gemäß §
98 AktG vom 02.10.2009 wurde vom Vorstand der GfK SE, vertreten durch Linklaters LLP, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Frankfurt am Main am 05.10.2009 bei der Handelskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth gestellt, wo das Statusverfahren nunmehr unter dem Aktenzeichen
1 HK O 8471/09 anhängig ist.
Den Beteiligten wird Gelegenheit zur eventuellen Stellungnahme zum Antrag eingeräumt bis spätestens 25.01.2010 bei Gericht.
Landgericht Nürnberg-Fürth – 1. Handelskammer – Geißendörfer Vorsitzender Richter am Landgericht
16.10.2009
Landgericht