Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

11.11.2009

GfK SE: Vorstand leitet aktienrechtliches Statusverfahren ein

Landgericht Nürnberg-Fürth

Der Aufsichtsrat der GfK SE ist nach Maßgabe von § 17.1 der SE-Beteiligungsvereinbarung für die GfK SE in der Fassung des § 1 der Änderung von § 17 der SE Beteiligungsvereinbarung vom 17.12.2008 vom 08.04.2009 zusammenzusetzen.

Dieser Antrag gemäß § 98 AktG vom 02.10.2009 wurde vom Vorstand der GfK SE, vertreten durch Linklaters LLP, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Frankfurt am Main am 05.10.2009 bei der Handelskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth gestellt, wo das Statusverfahren nunmehr unter dem Aktenzeichen 1 HK O 8471/09 anhängig ist.

Den Beteiligten wird Gelegenheit zur eventuellen Stellungnahme zum Antrag eingeräumt bis spätestens 25.01.2010 bei Gericht.

Landgericht Nürnberg-Fürth – 1. Handelskammer – Geißendörfer Vorsitzender Richter am Landgericht

16.10.2009

Landgericht