Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

01.10.2009

M.Tech Technologie und Beteiligungs AG: Statusfeststellungsverfahren eingeleitet

Landgericht Stuttgart

31 O 140/09 KfH

Mitglieder des Aufsichtsrats (Arbeitnehmervertreter) der M.Tech Technologie und Beteiligungs AG, Kelterstr. 67, 72669 Unterensingen (AG Stuttgart HRB 226188) haben die gerichtliche Feststellung beantragt, dass der Aufsichtsrat dieser Gesellschaft gem. § 96 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbetG, § 101 Abs. 1 AktG (weiterhin) zu einem Drittel aus Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammenzusetzen ist. Anlass ist die Bekanntmachung des Vorstands nach § 97 Abs. 1 AktG (elektronischer Bundesanzeiger vom 06.05.2009).

Die gem. § 99 Abs. 2 Satz 2 AktG Anhörungsberechtigten erhalten Gelegenheit, innerhalb eines Monats nach dieser Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger zu dem Antrag Stellung zu nehmen.