Landgericht Flensburg
Bekanntmachung gemäß §
99 Absatz 2 Satz 1 AktG
Der Vorstand der Beate Uhse AG in Flensburg machte durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger vom 27.03.2009 bekannt, dass er der Ansicht ist, der Aufsichtsrat sei nicht mehr nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes zu bilden, da die Voraussetzungen der §§
1 Nr. 1,
2 Abs. 2 DrittelbG nicht mehr gegeben seien.
Der Betriebsrat der Unternehmensgruppe Beate Uhse AG hat mit Antrag vom 14.04.2009 das Landgericht Flensburg - Kammer für Handelssachen - angerufen. Der am 15.04.2009 bei Gericht eingegangene Antrag (Aktenzeichen
6 O 60/09) ist auf Feststellung gerichtet, dass der bei der Beate Uhse AG zu bildende Aufsichtsrat nach dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vom 18.05.2004 zu bilden ist.
Alle potenziell unmittelbar Betroffenen erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag binnen eines Monats.
Flensburg, 24.04.2009
Das Landgericht, Kammer für Handelssachen
Der Vorsitzende