Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

05.03.2009

DB Fernverkehr AG: Entscheidung im aktienrechtlichen Statusverfahren

Landgericht Frankfurt am Main

3-05 O 280/08

Mit Beschluss vom 17.02.2009 hat das Landgericht Frankfurt am Main in dem Verfahren nach § 98 AktG auf Antrag der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer wegen der Zusammensetzung des Aufsichtsrats der DB Fernverkehr AG, Frankfurt am Main folgende Entscheidung getroffen, die gem. § 99 Abs. 4 S. 2 AktG bekannt gemacht wird:

„Es wird festgestellt, dass der Aufsichtsrat der Antragsgegnerin, DB Fernverkehr AG, nach Maßgabe des § 96 AktG und der §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 7 S. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 MitbestG1976 zusammenzusetzen ist und aus je 8 Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer, von letzteren zwei Vertretern von Gewerkschaften besteht und das sonstigen Unternehmen im Sinne von § 5 Mitbestimmungsgesetz bei der Bildung des Aufsichtsrats nicht beteiligt sind.

Die Antragsgegnerin hat die Gerichtskosten des Verfahrens zu tragen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Der Streitwert wird auf EUR 50.000,-- festgesetzt.

Landgericht