Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

30.10.2017

Deutsche Balaton AG: Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen Kapitalherabsetzung

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

Heidelberg

WKN 550820

ISIN DE0005508204

Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1, § 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1, § 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. August 2017 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien im Wege des vereinfachten Verfahrens und nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung zum Zwecke der Einstellung in die Kapitalrücklage nach §§ 222ff. AktG durch Zusammenlegung der Aktien nebst entsprechender Satzungsänderung) Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erhoben hat.

Die Klage ist vor dem Landgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 24 O 63/17 rechtshängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt. Das Landgericht hat die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens angeordnet.

Heidelberg, im Oktober 2017

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

Der Vorstand