Landgericht Frankfurt am Main
3-05 O 280/08
„Im Verfahren nach §
98 AktG betreffend DB Fernverkehr AG, Stephensonstr. 1, 60326 Frankfurt am Main wird nach §
99 Abs. 2 AktG bekannt gemacht: die Gewerkschaft Deutsche Lokomotivführer, Baumweg 45, 60326 Frankfurt am Main hat gegen die Bekanntmachung des Vorstands der DB Fernverkehr AG gem. §
97 Abs. 1 AktG im elektronischen Bundesanzeiger über die Zusammensetzung bzw. Bildung des Aufsichtsrats vom 12.9.2008. am 9.10.2008 einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt.
Beteiligte i.S.d. §
98 Abs. 2 AktG haben Gelegenheit, sich innerhalb von 3 Wochen zu dem Antrag zu äußern.“
Frankfurt am Main, 20.10.2008
5. Kammer für Handelssachen
Dr. Müller
Der Vorsitzende