Landgericht Berlin
DB Mobility Logistics Aktiengesellschaft
102 O 245/08 AktG
Im Verfahren nach §
98 AktG betreffend die DB Mobility Logistics Aktiengesellschaft, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, wird nach §
99 II AktG bekannt gemacht: Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer hat beantragt festzustellen, dass der Aufsichtsrat nach Maßgabe des §
96 Aktiengesetz und der §§ 5 Abs. 1, 1 Abs. 1 und 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 3 MitbestG 1976 zusammenzusetzen ist und aus je 10 Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer, von letzteren drei Vertreter von Gewerkschaften, besteht. Beteiligte haben Gelegenheit, sich innerhalb eines Monats zu dem Antrag zu äußern.
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