Landgericht Frankfurt am Main
3-05 O 85/08
„Im Verfahren nach §
98 AktG betreffend die DBV Deutsche Beamten-Versicherung Aktiengesellschaft, Frankfurter Straße 50, 65189 Wiesbaden wird in entsprechender Anwendung des §
99 Abs. 2, Abs. 4 AktG bekannt gemacht: die Gewerkschaft ver.di hat ihren am 26.2.2008 bekannt gemachten Antrag festzustellen, dass bei der DBV Deutsche Beamten-Versicherung Aktiengesellschaft ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer von 1976 zu bilden ist, zurückgenommen.
Damit ist das Verfahren – auch der am 13.3.2008 bekanntgemachte Hilfsantrag der DBV Deutsche Beamten Versicherung – in der Sache beendet.“
Landgericht Frankfurt am Main