Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

22.04.2008

DBV Deutsche Beamten-Versicherung AG: Statusantrag zurückgenommen

Landgericht Frankfurt am Main

3-05 O 85/08

„Im Verfahren nach § 98 AktG betreffend die DBV Deutsche Beamten-Versicherung Aktiengesellschaft, Frankfurter Straße 50, 65189 Wiesbaden wird in entsprechender Anwendung des § 99 Abs. 2, Abs. 4 AktG bekannt gemacht: die Gewerkschaft ver.di hat ihren am 26.2.2008 bekannt gemachten Antrag festzustellen, dass bei der DBV Deutsche Beamten-Versicherung Aktiengesellschaft ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer von 1976 zu bilden ist, zurückgenommen.

Damit ist das Verfahren – auch der am 13.3.2008 bekanntgemachte Hilfsantrag der DBV Deutsche Beamten Versicherung – in der Sache beendet.“

Landgericht Frankfurt am Main