Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

13.03.2008

J.Bünting Beteiligungs AG: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

Landgericht Hannover

In dem Rechtsstreit

Vereinte Diestleistungsgewerkschaft gegen J.Bünting Beteiligungs AG

hat die Antragstellerin beantragt festzustellen, dass der Aufsichtsrat der J.Bünting Beteiligungs AG gemäß §§ 96 Abs1, 101 Abs 1 AktG iVm den §§ 1 Abs.1, 6 Abs 1 und 2, 7 Abs 1 Nr.1 MitbestG aus 6 Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigener und 6 Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zusammen zu setzen ist.

Vorstand, Aufsichtsratsmitglieder, Betriebsräte, Sprecherausschüsse, Spitzenorganisationen und Gewerkschaften können binnen 5 Wochen nach dieser Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung nehmen.

Landgericht Hannover