Landgericht Hannover
In dem Rechtsstreit
Vereinte Diestleistungsgewerkschaft gegen J.Bünting Beteiligungs AG
hat die Antragstellerin beantragt festzustellen, dass der Aufsichtsrat der J.Bünting Beteiligungs AG gemäß §§
96 Abs1,
101 Abs 1 AktG iVm den §§ 1 Abs.1, 6 Abs 1 und 2, 7 Abs 1 Nr.1 MitbestG aus 6 Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigener und 6 Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zusammen zu setzen ist.
Vorstand, Aufsichtsratsmitglieder, Betriebsräte, Sprecherausschüsse, Spitzenorganisationen und Gewerkschaften können binnen 5 Wochen nach dieser Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung nehmen.
Landgericht Hannover