Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

24.08.2017

Zapf Creation AG: Anfechtungsklage gegen Beschluss über genehmigtes Kapital

Zapf Creation AG Rödental Wertpapier-Kenn-Nummer A11QU7 ISIN DE 000A11QU78 Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Aktiengesetz über die Erhebung einer Anfechtungsklage

Die Aktionärin Allerthal-Werke AG, Köln, hat Anfechtungsklage gegen den von der Hauptversammlung am 28. Juni 2017 unter Tagesordnungspunkt 6 gefassten "Beschluss über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts (Genehmigtes Kapital 2017) durch Änderung von § 5 Absatz 2 der Satzung" erhoben.

Die Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth unter dem Aktenzeichen 5 HK O 4728/17 anhängig.

Rödental, im August 2017

Zapf Creation AG

Der Vorstand