CD Deutsche Eigenheim AG
Berlin Bekanntmachung gemäß §§
249 Abs. 1 S. 1,
246 Abs. 4 S. 1 Aktiengesetz über die Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage
Die Aktionäre
1. BeCon AG, Salzkotten, und
2. Feros Beteiligungen AG, Salzkotten,
haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen den von der Hauptversammlung am 13. November 2018 unter dem Tagesordnungspunkt 7 (Änderung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28. Februar 2018 unter Tagesordnungspunkt 8 lit. c) betreffend die Weisung an den Vorstand zur Anmeldung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals zum Handelsregister) gefassten Beschluss erhoben.
Die Klage ist beim Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 8 O 11/19 rechtshängig.
Berlin, im März 2019
CD Deutsche Eigenheim AG
Der Vorstand