Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
Anzeige:
Diese Entscheidung

06.03.2019

CD Deutsche Eigenheim AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschluss der Hauptversammlung

CD Deutsche Eigenheim AG

Berlin Bekanntmachung gemäß §§ 249 Abs. 1 S. 1, 246 Abs. 4 S. 1 Aktiengesetz über die Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage

Die Aktionäre

1. BeCon AG, Salzkotten, und

2. Feros Beteiligungen AG, Salzkotten,

haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen den von der Hauptversammlung am 13. November 2018 unter dem Tagesordnungspunkt 7 (Änderung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28. Februar 2018 unter Tagesordnungspunkt 8 lit. c) betreffend die Weisung an den Vorstand zur Anmeldung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals zum Handelsregister) gefassten Beschluss erhoben.

Die Klage ist beim Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 8 O 11/19 rechtshängig.

Berlin, im März 2019

CD Deutsche Eigenheim AG

Der Vorstand