Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

08.03.2019

DB Netz AG: Beginn der Trassenanmeldefrist zum Netzfahrplan sowie schriftlichen Stellungnahme zum vorläufigen Netzfahrplanentwurf 2020

DB Netz Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Beginn der Trassenanmeldefrist zum Netzfahrplan sowie schriftlichen Stellungnahme zum vorläufigen Netzfahrplanentwurf 2020

Am 08.03.2019 beginnt die Frist, binnen derer Zugangsberechtigte Anträge auf Zuweisung von Zugtrassen für den Netzfahrplan 2020 stellen können (Vgl. § 53 Abs. 1 ERegG). Die Frist endet am 08.04.2019.

Die DB Netz AG erstellt spätestens bis zum 01.07.2019 den vorläufigen Netzfahrplanentwurf. Alle Beteiligten erhalten ab dem 02.07.2019 die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum vorläufigen Netzfahrplanentwurf. Gemäß § 53 Abs. 1 Satz 3 ERegG sind Beteiligte alle Zugangsberechtigten, die Schienenwegkapazität nachgefragt haben, sowie Dritte, die zu etwaigen Auswirkungen des Netzfahrplans auf ihre Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Eisenbahnverkehrsdiensten in der Netzfahrplanperiode 2020 Stellung nehmen möchten. Die Frist zur schriftlichen Stellungnahme endet am 01.08.2019.

ppa. Dr. Berg i.V. Hoffmann