Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

04.08.2017

Reederei Herbert Ekkenga: Beschlüsse zur Umstellung auf "digitalisierte Namensaktien" nichtig

Reederei Herbert Ekkenga Aktiengesellschaft Passagierschiffahrt

Bad Zwischenahn

AG Oldenburg, HRB 120269

Bekanntmachung zu einer Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der Hauptversammlung vom 28.04.2017 gemäß § 248 a AktG

Der Vorstand gibt Folgendes bekannt:

Die Aktionärin Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG hat Ende Mai 2017 gegen die auf der Hauptversammlung vom 28. April 2017 gefassten Beschlüsse zum Tagesordnungspunkt 4 (Beschlussfassung über die Umstellung der 690 körperlichen Inhaberaktien in digitalisierte Namensaktien), zum Tagesordnungspunkt 5 (Anpassung der geltenden Satzung an geltendes Recht und Modernisierung) sowie zum Tagesordnungspunkt 6 (Vergütung des Aufsichtsrates), Anfechtungsklage vor dem Landgericht Hannover, Kammer für Handelssachen erhoben.

Am 07. Juli 2017 ist gegen die Beklagtenseite vom Landgericht Hannover ein Versäumnisurteil ergangen, welches am 11. Juli 2017 zugestellt wurde. Gegen dieses Versäumnisurteil wurde innerhalb der Einspruchsfrist von der Beklagten kein Einspruch eingelegt. Das Versäumnisurteil ist somit rechtskräftig, und die angefochtenen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 28. April 2017 sind damit endgültig nichtig.

Vereinbarungen und Nebenabreden irgendwelcher Art wurden zwischen der Reederei Herbert Ekkenga Aktiengesellschaft Passagierschiffahrt und der Klägerin Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG im Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit nicht getroffen. Insbesondere sind keine eigenen oder der Reederei Herbert Ekkenga Aktiengesellschaft Passagierschiffahrt zurechenbaren Leistungen an die Klägerin Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG erbracht worden (§§ 248a, 149 Abs. 2 AktG).

Bad Zwischenahn, im August 2017

Reederei Herbert Ekkenga Aktiengesellschaft Passagierschiffahrt

Quelle: Bundesanzeiger