Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

27.08.2018

CD Deutsche Eigenheim AG: Anfechtungsklagen gegen genehmigtes Kapital etc.

CD Deutsche Eigenheim AG

Berlin

Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Aktiengesetz über die Erhebung von Anfechtungsklagen

Die Aktionäre

1. Name entfernt,

2. Name entfernt und

3. Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH

haben Anfechtungsklagen gegen die von der Hauptversammlung am 28. Februar 2018 unter den Tagesordnungspunkten 9 (Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Absatz 2 der Satzung – Genehmigtes Kapital mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts) und 10 (Beschlussfassung über (a) die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Genussscheinen, Options- und Wandelgenussscheinen sowie Options- und/oder Wandelanleihen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, (b) die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals I sowie (c) die Änderung von § 4 der Satzung) gefassten Beschlüsse erhoben.

Die Klagen sind beim Landgericht Berlin unter den Aktenzeichen 93 O 33/18 und 91 O 34/18 rechtshängig.

Berlin, im August 2018

CD Deutsche Eigenheim AG

Der Vorstand