Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

03.04.2019

Constantin Medien AG: Teilweise Verfahrensbeendigung im Rechtsstreit um Hauptversammlungsbeschlüsse

Constantin Medien AG

Ismaning

-WKN 914720 -

- ISIN DE0009147207 -

Bekanntmachung einer teilweisen Verfahrensbeendigung durch übereinstimmende Erledigungserklärungen der Parteien gemäß § 248a i.V.m. §§ 149, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß § 248a i.V.m. §§ 149, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Wie am 27.12.2017 bekannt gemacht, haben insgesamt elf Aktionäre Anfechtungs-, Nichtigkeit- und Feststellungsklagen gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 09./10.11.2016 (nachfolgend „Hauptversammlung“) erhoben. Die Klagen sind vor dem Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 19936/16 anhängig. Die Verfahren wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden, wobei das genannte Aktenzeichen das Verfahren führt.

Die Aktionäre Name entfernt, Ferax Capital AG und Highlight Event and Entertainment AG haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben gegen den Beschluss der Hauptversammlung, mit dem der Antrag auf Abwahl des Versammlungsleiters Name entfernt abgelehnt wurde. Die genannten Aktionäre haben zudem beantragt, festzustellen, dass die Hauptversammlung den Versammlungsleiter Name entfernt abgewählt hat.

Die Aktionäre Name entfernt, Ferax Capital AG, Highlight Event and Entertainment AG, Name entfernt, Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, Name entfernt, Riebeck-Brauerei von 1862 AG und Aktienbrauerei Greußen AG i. L. haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben gegen (i) den Beschluss der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 5 a), mit dem Frau Name entfernt zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt wurde, (ii) den Beschluss der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 5 b), mit dem Herr Name entfernt zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt wurde, und (iii) den Beschluss der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 5 c), mit dem Herr Name entfernt zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt wurde.

Die Aktionäre Ferax Capital AG und Name entfernt haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben gegen den Beschluss der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 4, mit die PWC PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 gewählt wurde.

Der Rechtsstreit wurde teilweise durch übereinstimmende Erledigungserklärungen der Parteien beendet.

Herr Name entfernt hat den Rechtsstreit (i) mit Schriftsatz vom 20.02.2019 im Umfang des Klageantrags betreffend die Beschlüsse zur Aufsichtsratswahl zu Tagesordnungspunkten 5 a), 5 b) und 5 c) und (ii) mit Schriftsatz vom 25.02.2019 im Umfang des Klageantrags betreffend den Beschluss über die Abwahl des Versammlungsleiters nebst Beschlussfeststellungsantrag in der Hauptsache für erledigt erklärt. Herr Name entfernt wurde zuletzt anwaltlich vertreten durch die GOEDE ALTHAUS RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT, mbB, München.

Die Ferax Capital AG hat den Rechtsstreit (i) mit Schriftsatz vom 04.03.2019 im Umfang des Klageantrags betreffend den Beschluss über die Abwahl des Versammlungsleiters nebst Beschlussfeststellungsantrag, (ii) mit Schriftsatz vom 09.10.2018 im Umfang des Klageantrags betreffend den Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers zu Tagesordnungspunkt 4 und (iii) mit Schriftsatz vom 16.11.2018 im Umfang des Klageantrags betreffend die Beschlüsse zur Aufsichtsratswahl zu Tagesordnungspunkten 5 a), 5 b) und 5 c) in der Hauptsache für erledigt erklärt. Die Ferax Capital AG wurde zuletzt anwaltlich vertreten durch die Holtmann & Lugani Partnerschaftsgesellschaft, München.

Die Highlight Event and Entertainment AG hat den Rechtsstreit (i) mit Schriftsatz vom 28.02.2019 im Umfang des Klageantrags betreffend den Beschluss über die Abwahl des Versammlungsleiters nebst Beschlussfeststellungsantrag und (ii) mit Schriftsatz vom 08.02.2019 im Umfang des Klageantrags betreffend die Beschlüsse zur Aufsichtsratswahl zu Tagesordnungspunkten 5 a), 5 b) und 5 c) in der Hauptsache für erledigt erklärt. Die Highlight Event and Entertainment AG wurde anwaltlich vertreten durch die Broich Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main.

Herr Name entfernt hat den Rechtsstreit mit Schriftsatz vom 31.01.2019 im Umfang des Klageantrags betreffend die Beschlüsse zur Aufsichtsratswahl zu Tagesordnungspunkten 5 a), 5 b) und 5 c) in der Hauptsache für erledigt erklärt. Herr Rechtsanwalt Name entfernt hat sich selbst vertreten.

Frau Name entfernt hat den Rechtsstreit mit Schriftsatz vom 10.10.2018 im Umfang des Klageantrags betreffend den Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers zu Tagesordnungspunkt 4 in der Hauptsache für erledigt erklärt. Frau Name entfernt wurde anwaltlich vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Heinrich-Thomas Kloth, Odenthal.

Die Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, Herr Name entfernt, die Riebeck-Brauerei von 1862 AG und die Aktienbrauerei Greußen AG i. L. haben den Rechtsstreit mit Schriftsätzen vom 07.03.2019 im Umfang des Klageantrags betreffend die Beschlüsse zur Aufsichtsratswahl zu Tagesordnungspunkten 5 a), 5 b) und 5 c) in der Hauptsache für erledigt erklärt. Die Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH wurde zuletzt durch die Kanzlei Lister Anwälte am Moltkeplatz, Hannover, anwaltlich vertreten. Herr Name entfernt und die Aktienbrauerei Greußen AG i. L. wurden zuletzt durch Herrn Rechtsanwalt Horst Hoffmann, Köln, anwaltlich vertreten. Die Riebeck-Brauerei von 1862 AG wurde zuletzt durch Frau Rechtsanwältin Ursula Rehrmann, Gelsenkirchen, anwaltlich vertreten.

Die Constantin Medien AG hat den dargestellten Erledigungserklärungen nicht widersprochen.

Die Constantin Medien AG wurde in dem Rechtsstreit vor dem Landgericht München I zuletzt durch die ZIRNGIBL Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, München, anwaltlich vertreten.

Ismaning, 27.03.2019

Constantin Medien AG

Der Vorstand