Deutsche Geothermische Immobilien AG
Frankfurt am Main
Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage nach §
246 Absatz 4 Satz 1 AktG
Gemäß §
246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
1.
Ein Aktionär hat gegen die auf der Hauptversammlung der Deutschen Geothermischen Immobilen AG vom 14. Dezember 2018 gefassten Beschlüsse
• zu Tagesordnungspunkt 4.1 (Wahl des Herrn
Name entfernt mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2021)
• zu Tagesordnungspunkt 4.2 (Wahl des Herrn
Name entfernt mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2021)
• zu Tagesordnungspunkt 4.3 (Wahl des Herrn
Name entfernt mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2021)
Anfechtungsklage vor dem Landgericht Frankfurt am Main erhoben. Die Klage ist unter dem Aktenzeichen 3-05 O 3/19 anhängig.
2.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat Termin zur mündlichen Verhandlung nebst Beweisaufnahme bestimmt auf Donnerstag, den 26. September 2019 um 11:00 Uhr.
Deutsche Geothermische Immobilien AG
Der Vorstand