MK-Kliniken AG
Berlin
ISIN DE 000A1TNRR7 / WKN A1 TNRR
Bekanntmachungen gemäß §§
246 Abs. 4 Satz 1,
249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§
246 Abs. 4 Satz 1,
249 Abs. 1 Satz 1 AktG gibt der Vorstand der MK-Kliniken AG bekannt, dass ein Aktionär eine Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 13.12.2018 zu den Tagesordnungspunkten
- TOP 2 (Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017)
- TOP 3.1 (Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsratsvorsitzenden Ulrich Marseille für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017)
- TOP 3.2 (Beschlussfassung über die Entlastung des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Hans-Hermann Tiedje für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017)
- TOP 3.3 (Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Dietmar Enderlein für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017)
- TOP 4 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der MK-Kliniken AG und der im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt eingetragenen SW Holding GmbH (HRB 206985) über die Ausgliederung des Geschäftsbereichs stationäre Pflege)
- TOP 5 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der MK-Kliniken AG und der im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt eingetragenen AktiveCare 24 -AC24- GmbH (künftig firmierend unter „MK Ovid Immobilien GmbH“) (HRB 206164) über die Ausgliederung von Mietverträgen)
erhoben hat. Diese Anfechtungsklage ist beim Landgericht Berlin, unter dem Aktenzeichen 93 O 5/19 rechtshängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.
Berlin, im April 2019
MK-Klinken AG
- Der Vorstand -