Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

06.05.2019

MK-Kliniken AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Entlastungsbeschlüsse und Zustimmung zu Ausgliederungs- und Übernahmeverträgen

MK-Kliniken AG

Berlin

ISIN DE 000A1TNRR7 / WKN A1 TNRR

Bekanntmachungen gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG gibt der Vorstand der MK-Kliniken AG bekannt, dass ein Aktionär eine Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 13.12.2018 zu den Tagesordnungspunkten



  • TOP 2 (Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017)
  • TOP 3.1 (Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsratsvorsitzenden Ulrich Marseille für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017)
  • TOP 3.2 (Beschlussfassung über die Entlastung des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Hans-Hermann Tiedje für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017)
  • TOP 3.3 (Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Dietmar Enderlein für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017)
  • TOP 4 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der MK-Kliniken AG und der im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt eingetragenen SW Holding GmbH (HRB 206985) über die Ausgliederung des Geschäftsbereichs stationäre Pflege)
  • TOP 5 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der MK-Kliniken AG und der im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt eingetragenen AktiveCare 24 -AC24- GmbH (künftig firmierend unter „MK Ovid Immobilien GmbH“) (HRB 206164) über die Ausgliederung von Mietverträgen)


erhoben hat. Diese Anfechtungsklage ist beim Landgericht Berlin, unter dem Aktenzeichen 93 O 5/19 rechtshängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.

Berlin, im April 2019

MK-Klinken AG

- Der Vorstand -