Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

24.10.2017

VCI Venture Capital und Immobilien AG: Anfechtungsklage gegen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

VCI Venture Capital und Immobilien AG

Heidenheim an der Brenz

WKN A0JCYF
ISIN DE000A0JCYF4

Bekanntmachung gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

Die VCI Venture Capital und Immobilien AG gibt gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass Herr persönliche Daten entfernt, Herr persönliche Daten entfernt und Frau persönliche Daten entfernt gegen die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 04.09.2017 zu Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung über die Neuwahl von 2 Aufsichtsratsmitgliedern) Anfechtungsklage (§ 246 AktG) beziehungsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG erhoben haben.

Die Klage ist beim Landgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 31 O 49/17 KfH anhängig.

Heidenheim, im Oktober 2017

VCI Venture Capital und Immobilien AG

Der Vorstand