Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

24.10.2017

Agroinvest Plus AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen grenzüberschreitende Verschmelzung auf die AGRARINVEST AG, Liechtenstein

Agroinvest Plus AG

Traunstein

- WKN A12UQA -
- ISIN DE000A12UQA4 -

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 S. 1, 249 Abs. 1 S. 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

1)

Mehrere Aktionäre haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen den auf der Hauptversammlung vom 23. August 2017 unter Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschluss über den Verschmelzungsplan für die grenzüberschreitende Verschmelzung der Agroinvest Plus AG als übertragende Gesellschaft auf die AGRARINVEST AG, Balzers, Fürstentum Liechtenstein als übernehmende Gesellschaft („Verschmelzungsplan“) zur Gründung der AGRARINVEST SE, Balzers, Fürstentum Liechtenstein erhoben.

2)

Die Klagen sind verbunden und vor dem Landgericht München I, Kammer für Handelssachen, unter dem Az. 5 HK O 13919/17 (führend) anhängig.

3)

Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.

Traunstein, im Oktober 2017

Agroinvest Plus AG

-Der Vorstand-