EXASOL AG
Nürnberg
AG Nürnberg, HRB 23037
Gemäß §§
249 Abs. 1 S. 1,
246 Abs. 4 S. 1 Aktiengesetz geben wir bekannt:
Zwei Aktionäre haben gegen die nachfolgenden auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. August 2017 gefassten Beschlüsse
- Tagesordnungspunkt 5 „Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zur Wahl des Aufsichtsrats“, zur Bestätigung der Bestellung der Herren Namen entfernt zu Mitgliedern des Aufsichtsrats,
- Tagesordnungspunkt 6 „Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014“,
- Tagesordnungspunkt 7 „Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014“,
- Tagesordnungspunkt 8 „Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015“,
- Tagesordnungspunkt 9 „Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015“
- Tagesordnungspunkt 10 „Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016“ und
- Tagesordnungspunkt 11 „Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016“
Nichtigkeitsklage, hilfsweise Anfechtungsklage, erhoben. Die Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, 1. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 1 HK O 5606/17 anhängig.
Nürnberg, im Oktober 2017
Exasol AG
Der Vorstand