Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

10.10.2017

EXASOL AG: Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen Bestätigungsbeschluss zur Aufsichtsratswahl und gegen Entlastungsbeschlüsse

EXASOL AG

Nürnberg

AG Nürnberg, HRB 23037

Gemäß §§ 249 Abs. 1 S. 1, 246 Abs. 4 S. 1 Aktiengesetz geben wir bekannt:

Zwei Aktionäre haben gegen die nachfolgenden auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 3. August 2017 gefassten Beschlüsse

  • Tagesordnungspunkt 5 „Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 zur Wahl des Aufsichtsrats“, zur Bestätigung der Bestellung der Herren Namen entfernt zu Mitgliedern des Aufsichtsrats,
  • Tagesordnungspunkt 6 „Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014“,
  • Tagesordnungspunkt 7 „Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014“,
  • Tagesordnungspunkt 8 „Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015“,
  • Tagesordnungspunkt 9 „Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015“
  • Tagesordnungspunkt 10 „Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016“ und
  • Tagesordnungspunkt 11 „Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016“


Nichtigkeitsklage, hilfsweise Anfechtungsklage, erhoben. Die Klage ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, 1. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 1 HK O 5606/17 anhängig.

Nürnberg, im Oktober 2017

Exasol AG

Der Vorstand