impuls Finanzmanagement AG
Gersthofen
Bekanntmachung der Anfechtungs- und positiven Beschlussfeststellungsklage (§
246 Abs. 4, S. 1 AktG)
Gem. §§
246 Abs. 4, S. 1 AktG geben wir hiermit bekannt:
Ein Aktionär, die HVP Hanse Vertriebspartner AG, hat gegen den auf der Hauptversammlung vom 28.08.2017 zu Punkt 10 der Tagesordnung gefassten Beschlusses, mit welchem eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen von EUR 844.800,00 um bis zu EUR 1.000.000,00 auf bis zu EUR 1.844.800,00 gegen Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem dem Ausgabebetrag entsprechenden Nennwert von jeweils EUR 1,00 abgelehnt worden ist, Anfechtungsklage erhoben und gleichzeitig die positive Feststellung der Beschlussfassung bei der Gesellschaft über eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen von EUR 844.800,00 um bis zu EUR 1.000.000,00 auf bis zu EUR 1.844.800,00 gegen Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem dem Ausgabebetrag entsprechenden Nennwert von jeweils EUR 1,00 beantragt.
Diese Klage ist vor dem Landgericht München I, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen
5 HK O 13181/17 anhängig. Erster Termin zur mündlichen Verhandlung wurde bestimmt auf den 26.10.2017.
Gersthofen, 18.09.2017
impuls Finanzmanagement AG
Der Vorstand