Landgericht Köln
91 O 28/17
Ein Aktionär der LANXESS AG, Kennedyplatz 1, 50569 Köln hat gemäß §
98 AktG einen Antrag auf Feststellung bei dem Landgericht Köln zum Aktenzeichen 91 O 28/17 eingereicht, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 04.05.1976 (BGBI. I S. 1153) zu bilden sei.
Zu diesem Antrag können die Vorstände die Mitglieder des Aufsichtsrates sowie die nach §
98 Abs. 2 AktG antragsberechtigten Betriebsräte, Sprecherausschüsse, Spitzenorganisationen und Gewerkschaften binnen eines Monats ab der Veröffentlichung Stellung nehmen.
Köln, den 05.10.2017
Landgericht, 11. Kammer für Handelssachen
Der Vorsitzende
Reiprich