Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

11.10.2017

KWS Saat SE: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

Landgericht Hannover

21 O 30/17

Antrag gem. § 98 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AktG auf gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der KWS Saat SE (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter der Nummer HRB 204567)

In meiner Eigenschaft als Aktionär der KWS Saat SE, Grimsehlstr. 31, 37555 Einbeck (Antragsgegnerin) beantrage ich eine gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Antragsgegnerin gem. § 98 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 AktG. Der Aufsichtsrat ist nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt, da er aktuell den Regelungen des MitbestG widerspricht, konkret §§ 1, 5 MitbestG. Der Aufsichtsrat muss daher zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitnehmer besetzt werden.

Die nach § 99 Abs. 2 Satz 2 AktG Anzuhörenden erhalten Gelegenheit, sich binnen 5 Wochen nach Veröffentlichung zur Angelegenheit zu äußern.

Hannover, den 06.10.2017

Landgericht, 1. Kammer für Handelssachen

Caesar Vorsitzender Richter am Landgericht