Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

26.04.2019

Asklepios Westklinikum Hamburg GmbH: Betriebsrat leitet aktienrechtliches Statusfeststellungsverfahren ein

Landgericht Hamburg

In dem Statusverfahren gemäß § 98 AktG hat der Betriebsrat der Asklepios Westklinikum Hamburg GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden persönliche Daten entfernt mit dem am 25.09.2018 eingegangenen Antrag vom 31.08.2018 beantragt, festzustellen, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vom 18.05.2004 zu bilden ist.

Das Verfahren wird unter der Geschäftsnummer 402 HKO 66/18 geführt.

Den gemäß § 99 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 98 Abs. 2 AktG Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, binnen eines Monats ab dieser Veröffentlichung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu dem Antrag Stellung zu nehmen (Landgericht Hamburg, Kammer 2 für Handelssachen, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg). Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle (Zimmer B 134) eingesehen werden.

Hamburg, den 10. April 2019

Landgericht Hamburg Kammer 2 für Handelssachen

VRi‘inLG Dr. B. Hoffmann