Landgericht Frankfurt am Main
16. Kammer für Handelssachen
Beschluss
Aktenzeichen:
3-16 O 1/13In dem Statusverfahren Betriebsrat der Amazon Logistik GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden
Name entfernt, Am Schloss Eichhof 1, 36251 Bad Hersfeld, Antragsteller, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanw. Pflüger, Kaiserstraße 44, 60329 Frankfurt am Main, Geschäftszeichen: 1-13-A-21039
gegen
Amazon Logistik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Armin Crossmann, Am Schloss Eichhof 1, 36251 Bad Hersfeld, Antragsgegnerin, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanw. Hogan Lovells International LLP, Karl-Scharnagl-Ring 5, 80539 München, Geschäftszeichen: 14/pe
hat die 16. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Stark und die Handelsrichter Gruber und Radünz am 17.01.2014 beschlossen:
Es wird festgestellt, dass der Aufsichtsrat der Antragsgegnerin gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammenzusetzen ist.
Die Gerichtskosten trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert wird auf 50.000 € festgesetzt.
Frankfurt am Main, 17.01.2014
Stark
Radünz
Gruber