Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

04.03.2014

Amazon Logistik GmbH: Mitbestimmter Aufsichtsrat ist zu bilden

Landgericht Frankfurt am Main

16. Kammer für Handelssachen

Beschluss

Aktenzeichen: 3-16 O 1/13

In dem Statusverfahren Betriebsrat der Amazon Logistik GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden Name entfernt, Am Schloss Eichhof 1, 36251 Bad Hersfeld, Antragsteller, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanw. Pflüger, Kaiserstraße 44, 60329 Frankfurt am Main, Geschäftszeichen: 1-13-A-21039

gegen

Amazon Logistik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Armin Crossmann, Am Schloss Eichhof 1, 36251 Bad Hersfeld, Antragsgegnerin, Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanw. Hogan Lovells International LLP, Karl-Scharnagl-Ring 5, 80539 München, Geschäftszeichen: 14/pe

hat die 16. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Stark und die Handelsrichter Gruber und Radünz am 17.01.2014 beschlossen:

Es wird festgestellt, dass der Aufsichtsrat der Antragsgegnerin gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammenzusetzen ist.

Die Gerichtskosten trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert wird auf 50.000 € festgesetzt.

Frankfurt am Main, 17.01.2014

Stark

Radünz

Gruber