Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

12.08.2011

Ehlebracht AG: Beschwerde im aktienrechtlichen Statusverfahren zurückgewiesen

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss

I-26 W 7/10 (AktE)

In dem Statusverfahren nach §§ 98, 99 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

1. persönliche Daten entfernt, Antragsteller und Beschwerdeführer zu 1),

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Sabine Uhlenbrock, Dorstener Straße 31 a, 46569 Hünxe,

2. persönliche Daten entfernt, Antragsteller und Beschwerdeführer zu 2),

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Meilicke Hoffmann & Partner, Poppelsdorfer Allee 114, 53115 Bonn,

gegen

Ehlebracht AG, vertreten durch den Vorstand Hans-Jürgen Holz und Bernd Brinkmann, Werkstraße 7, 32130 Enger, Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte LTS Dr. Besche und Kollegen, Bunsenstraße 3, 32052 Herford,

hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Laubenstein, den Richter am Oberlandesgericht Dr. Egger und den Richter am Oberlandesgericht Rubel am 27.07.2011 beschlossen:

Die sofortigen Beschwerden der Antragsteller vom 20.04.2010 und vom 21.04.2010 gegen den Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 25.02.2010 werden – unter Abänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung – zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten erster und zweiter Instanz trägt die Antragsgegnerin. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert wird für die Beschwerdeinstanz auf 50.000 € festgesetzt.

Laubenstein Dr. Egger Rubel