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Berlin
Bekanntmachung gemäß §§
246 Abs. 4 Satz 1,
249 Abs. 1 Satz 1 AktG über die Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
Gemäß §§
246 Abs. 4 Satz 1,
249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen folgende Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. Februar 2019 Nichtigkeitsklage und hilfsweise Anfechtungsklage erhoben hat:
(i) Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 2 über die jeweilige Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das für das Geschäftsjahr 2017/2018;
(ii) Beschluss zu Tagesordnungspunkt 3 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017/2018;
Die Klage ist vor dem Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 94 O 29/19 anhängig.
Der Vorstand