Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
Anzeige:
Diese Entscheidung

26.07.2019

Siemens Healthineers AG: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

Landgericht München I
Antrag nach § 98 des Aktiengesetzes
Siemens Healthineers AG
HRB 237558

5 Hk O 9252/19

Name entfernt

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß §98 des Aktiengesetzes beantrage ich als Aktionär der Siemens Healthineers AG festzustellen, dass für die Besetzung des Aufsichtsrates der Siemens Healthineers AG das Mitbestimmungsgesetz 1976 anzuwenden ist.

Die Besetzung des gegenwärtigen Aufsichtsrates besteht ausschließlich aus 9 Mitgliedern der Anteilseigner.

Damit ist die Besetzung des Aufsichtsrates nicht gesetzeskonform. Siemens Healthineers AG ist herrschendes Unternehmen. Dazu gehört auch die Siemens Healthcare GmbH, deren Anteile sie zu 100% hält.

Zwischen der Siemens Healthineers AG und der Siemens Healthcare GmbH wurde ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, der ab dem 01.04.2018 wirksam ist.

Gemäß §5 Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes sind daher die Arbeitnehmer der Siemens Healthcare GmbH zuzurechnen. Mit ca. 10 000 Arbeitnehmern wird damit die Anforderung des Mitbestimmungsgesetzes 1976 §1 Abs.1 (...in der Regel mehr als 2000 Arbeitnehmer...) weit überschritten.

Das Mitbestimmungsgesetz 1976 ist damit die gesetzliche Grundlage für die Bildung des Aufsichtsrates der Siemens Healthineers AG

Ich bitte um eine entsprechende Entscheidung

Mit freundlichen Grüßen

Mainz, den 03.07.2019

Name entfernt