DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT
Frankfurt am Main
Bekanntmachung gemäß §
246 Absatz 4 Satz 1 AktG
Gemäß §
246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass drei Aktionäre Anfechtungsklage (§
246 AktG), hilfsweise Nichtigkeitsklage (§
249 AktG) gegen die folgenden auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Mai 2019 gefassten Beschlüsse erhoben haben:
1. Die unter Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018) gefassten Beschlüsse, den Vorstandsmitgliedern
Namen entfernt im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen;
2. Den unter Tagesordnungspunkt 4 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018) gefassten Beschluss, dem Aufsichtsratsmitglied
Name entfernt im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
Die Klage ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 3-05 O 54/19 anhängig.
Frankfurt am Main, im Juli 2019
Deutsche Bank Aktiengesellschaft
Der Vorstand