Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

22.07.2019

Deutsche Bank AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Entlasung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern

DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT

Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass drei Aktionäre Anfechtungsklage (§ 246 AktG), hilfsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) gegen die folgenden auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Mai 2019 gefassten Beschlüsse erhoben haben:

1. Die unter Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018) gefassten Beschlüsse, den Vorstandsmitgliedern Namen entfernt im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen;

2. Den unter Tagesordnungspunkt 4 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018) gefassten Beschluss, dem Aufsichtsratsmitglied Name entfernt im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

Die Klage ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 3-05 O 54/19 anhängig.

Frankfurt am Main, im Juli 2019

Deutsche Bank Aktiengesellschaft

Der Vorstand