Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

23.07.2019

Asklepios Westklinikum Hamburg GmbH: Aufsichtsrat ist nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zu bilden

Landgericht Hamburg

Beschluss vom 19.06.2019

Az. 402 HKO 66/18

Betriebsrat der Asklepios Westklinikum Hamburg GmbH, gegen Asklepios Westklinikum Hamburg GmbH

Es wird festgestellt, dass bei der Asklepios Westklinikum Hamburg GmbH ein Aufsichtsrat nach den Vorschriften des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vom 18.05.2004 zu bilden ist.

Die Gerichtskosten hat die Antragsgegnerin zu tragen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Geschäftswert wird auf EUR 50.000,– festgesetzt.

Dr. Hoffmann Vorsitzende Richterin am Landgericht A. Brügge Handelsrichter Köttgen Handelsrichter