Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

11.07.2019

Allianz SE: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat

Allianz SE

München

ISIN DE0008404005

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass insgesamt vier Aktionäre eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gemäß §§ 241 ff. AktG gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung der Allianz SE vom 8. Mai 2019 zu Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Mitglieder des Vorstands) und Tagesordnungspunkt 4 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats) erhoben haben.

Die Kläger beantragen die Beschlüsse der Hauptversammlung der Allianz SE vom 8. Mai 2019 zu Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Mitglieder des Vorstands) und Tagesordnungspunkt 4 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats) für nichtig zu erklären, jeweils hilfsweise die Nichtigkeit der Beschlüsse festzustellen und jeweils höchst hilfsweise die Unwirksamkeit der Beschlüsse festzustellen.

Die Klage ist beim Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 7917/19 anhängig.

München, im Juli 2019

Allianz SE

Der Vorstand