Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

09.07.2019

Beta Systems Software AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien

Beta Systems Software Aktiengesellschaft

Berlin

- ISIN: DE000A2BPP88 -

- WKN: A2BPP8 -

Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1, § 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1, § 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. März 2019 gefassten Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 6 (Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung und zu Tagesordnungspunkt 7 (Beschluss über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch im Wege des außerbörslichen Rückerwerbs) Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erhoben wurde.

Die Klage ist vor dem Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 95 O 31/19 rechtshängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt. Das Landgericht hat die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens angeordnet.

Berlin, im Juli 2019

Beta Systems Software Aktiengesellschaft

Der Vorstand