Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

09.11.2016

Deutsche Balaton AG: Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

Heidelberg

AG Mannheim, HRB 338172

Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass gegen die nachfolgend bezeichneten Beschlüsse unserer ordentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2016 Anfechtungsklage beim Landgericht Mannheim, 4. Kammer für Handelssachen, Aktenzeichen 24 O 94/16, erhoben wurde:

  • Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2015)
  • Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015)
  • Tagesordnungspunkt 4 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015)
  • Tagesordnungspunkt 9 (Wahl des Abschlussprüfers)


Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht anberaumt. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren (§ 276 ZPO) angeordnet.

Heidelberg, im November 2016

Deutsche Balaton Aktiengesellschaft

Der Vorstand