Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

25.07.2018

Deutsche Balaton AG: Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung 2016 abgewiesen

Zu der unter dem Aktenzeichen 24 O 94/16 beim LG Mannheim eingelegten Anfechtungsklage findet sich im Jahresabschluss 2017 der Deutsche Balaton AG folgende Aussage:

Die vom Kleinstaktionär Name entfernt (Inhaber von 10 Aktien mit einem aktuellen Börsenwert von rund 180 Euro oder einem Anteil von 0,00009 % am Grundkapital der Deutsche Balaton AG) gegen fünf von der Hauptversammlung am 31. August 2016 gefasste Beschlüsse beim Landgericht Mannheim erhobene Anfechtungsklage, in der die Gesellschaft nach § 246 Abs. 2 Satz 2 AktG durch Vorstand und Aufsichtsrat vertreten wurde, wurde mit Urteil des Landgerichts Mannheim vom 22. Mai 2017 vollumfänglich abgewiesen. Der Aktionär ist gegen das Urteil in Berufung gegangen. Herr Name entfernt ist Vorstandsmitglied der Hyrican Informationssysteme AG, an der die Deutsche Balaton zur Zeit eine Beteiligung von über 43 % mit einem Börsenwert von rd. 10 Mio. Euro hält und eine Mehrheitsbeteiligung (über 50 %) halten wird, sofern die durch die rechtswidrigen Kapitalerhöhungen (gemäß Urteil des OLG Thüringen) ausgegebenen Aktien von der Gesellschaft eingezogen oder anderweitig aus dem Handelsregister gelöscht werden.