Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

18.07.2018

VITA 34 AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage

VITA 34 AG

Leipzig

WKN: A0BL84

ISIN: DE000A0BL849

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass der Aktionär Name entfernt im Nachgang zur ordentlichen Hauptversammlung der Vita 34 AG vom 15. Mai 2018 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen folgende auf der ordentlichen Hauptversammlung gefassten Beschlüsse erhoben hat:

* Beschluss zu Tagesordnungspunkt 2 über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017;

* Beschluss zu Tagesordnungspunkt 3 über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Name entfernt für das Geschäftsjahr 2017;

* Beschluss zu Tagesordnungspunkt 3 über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Herrn Name entfernt für das Geschäftsjahr 2017;

* Beschluss zu Tagesordnungspunkt 3 über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Herrn Name entfernt für das Geschäftsjahr 2017;

* Beschluss zu Tagesordnungspunkt 4 über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Name entfernt für das Geschäftsjahr 2017;

* Beschluss zu Tagesordnungspunkt 4 über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Name entfernt für das Geschäftsjahr 2017;

* Beschluss zu Tagesordnungspunkt 4 über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Name entfernt für das Geschäftsjahr 2017;

* Beschluss zu Tagesordnungspunkt 4 über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Name entfernt für das Geschäftsjahr 2017;

* Beschluss zu Tagesordnungspunkt 4 über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Name entfernt für das Geschäftsjahr 2017;

* Beschluss zu Tagesordnungspunkt 4 über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Name entfernt für das Geschäftsjahr 2017;

* Beschluss zu Tagesordnungspunkt 4 über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Name entfernt für das Geschäftsjahr 2017;

* Beschluss zu Tagesordnungspunkt 4 über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Frau Name entfernt für das Geschäftsjahr 2017;

* Beschluss zu Tagesordnungspunkt 7 über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre;

* Beschluss zu Tagesordnungspunkt 8 über die Anpassung des Unternehmensgegenstands und entsprechende Satzungsänderung (§ 3 der Satzung);

*Beschluss zu Tagesordnungspunkt 10 über die Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten an die Mitglieder des Vorstands, an Mitglieder der Geschäftsführungen der im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen und an Führungskräfte der Gesellschaft (Aktienoptionsplan 2018) und Schaffung eines bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2018) sowie Satzungsänderung (Beschlussvorschlag der Polski Bank Komórek Macierzystych);

* Beschluss zu Tagesordnungspunkt 11 über die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG zur Aufdeckung von Pflichtverletzungen und Verstößen gegen das Aktienrecht, Gesellschaftsverträgen, Arbeitsvertrag sowie gegen das Strafgesetzbuch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden, Name entfernt im Zusammenhang seiner angestellten Tätigkeit bei der Vita 34, die unter anderem zu seiner sofortigen Abberufung geführt haben, aber auch möglicher weiterer Verfehlungen die im Zuge seiner Tätigkeit bei der Vita 34 vorliegen (Ergänzungsantrag MK Beleggingsmaatschaapij Venlo B.V.).

Die Klage ist vor dem Landgericht Leipzig, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 02 HK O 1330/18 anhängig.

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt, da das Gericht zunächst das schriftliche Vorverfahren angeordnet hat.

Leipzig, im Juli 2018

Vita 34 AG

Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger