Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

02.07.2018

Pelikan AG: Gemeinsamer Vertreter im Spruchverfahren wegen Squeeze-out bestellt

Pelikan GmbH

102 O 2/18 .SpruchG

In dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der ehemaligen Pelikan AG hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt:

Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Rechtsanwälte Dreier Riedel, Graf-Adolf-Platz 1, 40213 Düsseldorf.

Pade, Vorsitzender Richter am Landgericht

Quelle: Bundesanzeiger. Beim Gericht handelt es sich um das LG Berlin.