02.07.2018
Pelikan AG: Gemeinsamer Vertreter im Spruchverfahren wegen Squeeze-out bestellt
Pelikan GmbH
102 O 2/18 .SpruchG
In dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der ehemaligen Pelikan AG hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt:
Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Rechtsanwälte Dreier Riedel, Graf-Adolf-Platz 1, 40213 Düsseldorf.
Pade, Vorsitzender Richter am Landgericht
Quelle: Bundesanzeiger. Beim Gericht handelt es sich um das LG Berlin.