Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
Anzeige:
Diese Entscheidung

15.08.2019

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Anfechtungsklagen gegen Bschlüsse über Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit Tochtergesellschaften

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Wertpapier-Kenn-Nummer: A1X3X3

ISIN: DE000A1X3X33

Bekanntmachung der Erhebung zweier Anfechtungsklagen nach § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

1. Sechs Aktionäre haben im Rahmen von zwei Anfechtungsklagen gegen die auf der Hauptversammlung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft vom 11. Juni 2019 gefassten Beschlüsse

  • zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der WCM Office I GmbH)
  • zu Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der WCM Handelsmärkte I GmbH)
  • zu Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der WCM Handelsmärkte II GmbH)
  • zu Tagesordnungspunkt 9 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der WCM Handelsmärkte XVII GmbH)


vor dem Landgericht Frankfurt am Main erhoben. Die Klagen sind unter den Aktenzeichen 3-05 O 58/19 und 3-05 O 60/19 anhängig.

2. Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Klagen mit Beschluss vom 26.07.2019 verbunden. Das Verfahren 3-05 O 58/19 führt.

Frankfurt am Main, im August 2019

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft

Der Vorstand