WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
Wertpapier-Kenn-Nummer: A1X3X3
ISIN: DE000A1X3X33
Bekanntmachung der Erhebung zweier Anfechtungsklagen nach §
246 Absatz 4 Satz 1 AktG
Gemäß §
246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
1. Sechs Aktionäre haben im Rahmen von zwei Anfechtungsklagen gegen die auf der Hauptversammlung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft vom 11. Juni 2019 gefassten Beschlüsse
- zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der WCM Office I GmbH)
- zu Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der WCM Handelsmärkte I GmbH)
- zu Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der WCM Handelsmärkte II GmbH)
- zu Tagesordnungspunkt 9 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der WCM Handelsmärkte XVII GmbH)
vor dem Landgericht Frankfurt am Main erhoben. Die Klagen sind unter den Aktenzeichen 3-05 O 58/19 und 3-05 O 60/19 anhängig.
2. Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Klagen mit Beschluss vom 26.07.2019 verbunden. Das Verfahren 3-05 O 58/19 führt.
Frankfurt am Main, im August 2019
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Der Vorstand