Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

16.08.2019

Agrar AG Unstruttal Großvargula: Anfechtungsklage gegen Einziehung von Aktien

Agrar AG Unstruttal Großvargula

Großvargula

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz geben wir bekannt:

1. Zwei Aktionäre haben gegen die auf der Hauptversammlung vom 04.06.2019 zu dem einzigen Punkt der Tagesordnung gefassten Beschlüsse über die Einziehung von Aktien im vereinfachten Einziehungsverfahren gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG in der außerordentlichen Hauptversammlung am 04.07.2019 Anfechtungsklage erhoben. Diese Klage ist vor dem Landgericht Mühlhausen, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen HK O 28/19 anhängig.

2. Das Gericht hat die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens angeordnet.

Großvargula, im August 2019

Agrar AG Unstruttal Großvargula

Der Vorstand