Agrar AG Unstruttal Großvargula
Großvargula
Gemäß §§
246 Abs. 4 Satz 1,
249 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz geben wir bekannt:
1. Zwei Aktionäre haben gegen die auf der Hauptversammlung vom 04.06.2019 zu dem einzigen Punkt der Tagesordnung gefassten Beschlüsse über die Einziehung von Aktien im vereinfachten Einziehungsverfahren gemäß §
237 Abs. 3 Nr. 3 AktG in der außerordentlichen Hauptversammlung am 04.07.2019 Anfechtungsklage erhoben. Diese Klage ist vor dem Landgericht Mühlhausen, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen HK O 28/19 anhängig.
2. Das Gericht hat die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens angeordnet.
Großvargula, im August 2019
Agrar AG Unstruttal Großvargula
Der Vorstand