IDS Scheer AG
Saarbrücken
Bekanntmachung gemäß §
246 Absatz 4 Satz 1 AktG
Gemäß §
246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass insgesamt zwei Aktionäre gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der IDS Scheer AG vom 8. Juli 2010 gefassten Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 4 und 6 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009; Beschlussfassung über die Zustimmung zur Verschmelzung der IDS Scheer AG auf die Software Aktiengesellschaft) Anfechtungsklage erhoben haben.
Das Verfahren ist bei der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Saarbrücken, Hardenbergstraße 2-4, 66119 Saarbrücken, unter dem Aktenzeichen 8 KFH O 94/10 anhängig. Das Gericht hat ein schriftliches Vorverfahren angeordnet; ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist nicht bestimmt worden.
Saarbrücken, den 16.08.2010
Der Vorstand