Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

17.08.2010

Landshuter Kunstmühle AG: Anfechtungsklagen gegen Aufsichtsratswahl

Landshuter Kunstmühle C.A. Meyer's Nachf. AG

Landshut
Hammerstr. 1, 84034 Landshut

Bekanntmachung

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Zwei Aktionäre haben gegen den auf der Hauptversammlung vom 06. Mai 2010 zu Punkt 4 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Wahl von persönliche Daten entfernt zu Mitgliedern des Aufsichtsrats Anfechtungsklagen erhoben. Die Klagen sind vor dem Landgericht München I, Kammer für Handelssachen, unter den Aktenzeichen 5 HK O 10575/10 und 5 HK O 10828/10 anhängig. Mit Beschluss des Landgerichts München I vom 21.06.2010 sind die Verfahren 5 HK O 10575/10 und 5 HK O 10828/10 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden worden (§ 147 ZPO). Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 5 HK O 10575/10 geführt. Mit Verfügung vom 04.08.2010 hat das Gericht Termin zur Güteverhandlung und gegebenenfalls zu einem unmittelbar anschließenden frühen ersten Termin bestimmt auf Donnerstag, den 28.10.2010, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 401, 4. Stock, Lenbachplatz 7, 80316 München.

Landshut im August 2010

Landshuter Kunstmühle C.A. Meyer's Nachf. AG Landshut

Der Vorstand