Aus dem BundesAnzeiger geplaudert
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Diese Entscheidung

13.08.2010

Bausparkasse Mainz AG: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Entlastung von Voratand und Aufsichtsrat

Bausparkasse Mainz Aktiengesellschaft

Mainz

Wertpapier-Kenn-Nr.: 801 870 (ISIN DE 000 801 870 6)

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 AktG geben wir bekannt, dass der Aktionär SCI AG, Usingen, gegen die Beschlussfassungen zu TOP 3 (Entlastung des Vorstands) und TOP 4 (Entlastung des Aufsichtsrats) unserer Hauptversammlung vom 22.06.2010 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben hat.

Die Klage ist beim Landgericht Mainz unter dem Aktenzeichen 11 HK O 25/10 rechtshängig. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt; er wird gesondert bekannt gegeben.

Mainz, 10. August 2010

Der Vorstand