Net SE
Koblenz
ISIN DE0007867400
Bekanntmachung gemäß §§
246 Abs. 4 Satz 1,
249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§
246 Abs. 4 Satz 1,
249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass zwei Aktionäre gegen die auf der Hauptversammlung der net AG infrastructure, software and solutions am 26. Mai 2010 gefassten Beschlüsse Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben haben. Die Klagen richten sich gegen den
- zu TOP 2 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns
- zu TOP 3 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008/2009
- zu TOP 4 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009
- zu TOP 7 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Zustimmung zur Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE)
Die Klagen wurden beim Landgericht Koblenz eingereicht und haben das Aktenzeichen 3 HK O 119/10. Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt. Dieser wird noch gesondert veröffentlicht.
Koblenz, im August 2010
Net SE
Der Verwaltungsrat